AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für (Beratungs-)Leistungen des Ball-Checker e.U.

1. Wirkungsbereich

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden (Maturaball-Komitees und auch Maturaball-Dienstleister). In weiterer Folge als „Auftraggeber“ bezeichnet. Die AGB werden vom Auftraggeber automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

2. Auftragserteilung und Leistung

2.1 Grundlage der Geschäftsbeziehung ist die jeweilige Vereinbarung gemäß AGB, bzw. der schriftliche Auftrag des Auftraggebers an uns. In ihm werden der Leistungsumfang, Zeitraum der Ausführung sowie die Vergütung festgehalten. Die Vereinbarung kann sich auf einmalig auszuführende Leistungen, sowie auf wiederholte Leistungen be­ziehen. Gegebenenfalls mit jeweils wiederholten Bezahlungspflichten des Vertragspartner für jede unterschiedliche Leistung.

2.2 Das Ball-Komitee kann uns, zum Unterschied von Maturaball-Dienstleistern, Aufträge nur über Buchungen im Online-Shop erteilen. Wir nehmen zum Schutz der Ball-Komitees keine formlosen Aufträge entgegen. Das Ball-Komitee erhält nach Auftragseingang eine Auftragsbestä­tigung per E-Mail. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der Auftrag als angenommen und der Beratungsvertrag als zustande gekommen. Diese Auftragsbestätigung ist maßgeblich für den Liefertermin.

2.3 Ball-Checker e.U. erstellt zu diesem Zweck eine Auftragsbestätigung, die den Erhalt der Sachen und Tools bestätigt. Bei besonderem Bedarf und wenn sachlich gerechtfertigt, ziehen wir externe Berater hinzu, die wir durch langjährige Zusammenarbeit kennen. Die Geschäftsbeziehung besteht in diesen Fällen weiterhin zwischen uns und dem Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Wenn ein externer Berater hinzugezogen wird, geben wir dem Auftraggeber davon unverzüglich Bescheid. Falls Letzterer der Meinung ist, die Beteiligung eines Dritten sei eine unzumutbare Erweiterung unserer Leistung, dann hat er uns darüber schnellstmöglich. Auf jeden Fall innerhalb von 72 Stunden zu informieren.

2.4 Aktualisierungen, Änderungen und Erweiterungen von Vereinbarungen werden von beiden Parteien schrift­lich festgelegt. Als Zusatzvereinbarung ist diese Bestandteil der Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Auftraggeber. Dies bezieht sich jedoch nicht auf geringfügige Änderungen oder Abweichungen die sachlich gerechtfertigt und den Vertragspartnern zumutbar sind.

3. Wiederkehrende Leistungen

3.1 Bei Vereinbarungen, in dem wir uns zu wiederholten Leistungen und der Auftraggeber zu wiederholten Bezahlungen verpflichten, wird womöglich ein Terminplan hinzugefügt. Die Parteien haben Änderungen zu diesem Terminplan gem. AGB zuvor und schriftlich zu verabreden.

3.2 Insoweit die zu liefernden Leistungen nach ihrer Art unteilbar sind, und deren Umfang sowie der Preis bei der Vertragsschließung festgestellt sind, dann kann der Auftraggeber den Vertrag erst zum Ablauf des zweiten Jahres, nachher zum Ablauf jeweils eines halben Jahres und unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt jedoch nur für Verträge die für mehr als ein Jahr oder für unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden.

4. Preise

4.1 Kostenvoranschläge werden von uns immer ohne Gewährleistung bereitgestellt. Preisänderungen und unvermeid­liche Überschreitungen des vereinbarten Preises, die bei der Ausführung des Auftrags gem. AGB auftreten, werden wir vorab bekannt geben. Falls der Auftraggeber sich in dem Fall entscheidet, nach §1170a des ABGB von dem Vertrag zurückzutreten, dann hat er für die bereits geleistete Arbeit unsererseits eine angemessene Vergütung zu bezahlen.

4.2 In allen Preisen unserer Leistungen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 20 % enthalten. Im Zweifel muss Ball-Checker e.U.  den Besteller auf den aktuellen Preis aufmerksam machen.

5. Zahlung und Fälligkeit

5.1 Unser Anspruch auf Zahlung des Preises entsteht für jede einzelne Leistung, sobald diese von uns erbracht wurde. Alle Leistungen von uns, die nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenlei­stungen, die gesondert entlohnt werden. Die Bestimmungen von § 2.4 sind hier zutreffend. Eine Anpassung des Preises für eine bestimmte Leistung ist nach Vereinbarung zwischen uns und dem Vertragspartner möglich insoweit dafür maßgebende Umstände im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind.

5.2 Sobald die Rechnung dem Auftraggeber zugeht, ist der Preis zur Zahlung fällig.

5.3 Der Auftraggeber kommt auch ohne eine Mahnung unsererseits in Verzug, wenn es die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung vornimmt. In diesem Fall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu fordern. Zudem sind wir berechtigt, die Kosten für Betreibung und Einbringung zurückzufordern. Insbesondere handelt es sich hier um die Kosten für postalische Kommunikation sowie Telefonkosten. Unser Recht, eventuell weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, bleibt hiervon unbe­rührt.

5.4 Zur Aufrechnung und Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind oder ausdrücklich von uns anerkannt wurden. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht beschränkt auf Forderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen

6. Lieferfristen und Termine

6.1 Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen an­gegeben werden. Es ist unser Anliegen, unsere Leistungen nach bestätigtem Auftragseingang innerhalb von 8 Werktagen bereitzustellen, sofern nicht ausdrücklich ein bestimmter Termin gebucht wurde.

6.2 Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt das Ball-Komitee erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuste­henden Rechte, wenn es uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

7. Vertretungsmacht

7.1 Die Vertretungsmacht von Ball-Checker e.U. ergibt sich aus Ihrem Mandat wie es im Beratungsvertrag bzw. schriftlichen Auftrag des Auftraggebers umschrieben wird und insofern es von uns angenommen wurde. Das Mandat erstreckt sich im Verkehr mit dem Auftraggeber auf alle Rechtshandlungen, die Geschäfte, wie im Mandat umschrieben, gewöhnlich mit sich bringen.

7.2 Im Fall einer Überschreitung der Vertretungsmacht durch Ball-Checker e.U., von deren Beschränkung der Auftraggeber nur auf­grund von Fahrlässigkeit nicht wusste, haben wir, unbeschadet der Geltendmachung dieses Umstandes nach anderen Bestimmungen, das Recht, vom Vertrag zurück zu treten.

8. Mitwirkungspflicht der Auftraggeber

Der Auftraggeber stellt uns alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materi­alien zur Verfügung.

9. Verschwiegenheitsklausel

Wir sind verpflichtet, über alle uns im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäft­lichen und privaten Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt im gleichen Maße für unsere Erfüllungsgehilfen. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Ver­trages und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus sind wir ver­pflichtet, die zum Zwecke der Beratungstätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Es werden keine vom Klienten an uns übergebene Unterlagen, Dokumente, o.ä. an den Auftraggeber zurückgesendet.

10. Haftung

10.1 Ball-Checker e.U. haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestim­mungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Ball-Checker e.U. ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet Ball-Checker e.U. in demselben Umfang.

10.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (10.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadens­ersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

11. Mängelrüge

11.1 Wenn uns der Auftraggeber nicht innerhalb von 8 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhan­dene, schwerwiegende Mängel meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt.

11.2 Sofern eine Mängelrüge erfolgt, muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung eingeräumt werden. Dies entspricht der gesetzlichen Verbesserung- und Austauschmöglichkeit des Unternehmers. Die Nachbesserung wird von uns mit Rücksicht auf eine angemessene Frist ausgeführt, die an dem Tag eingeht, an dem wir Benachrichtigung der mangelhaften Ausführung erhalten.

11.3 Sollte die Nachbesserung unmöglich oder für den Auftraggeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden sein, oder nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, Kündigung. Der Auftraggeber hat das Recht, die Nachbesserung zu verweigern, wenn die Abhilfen für ihn nur mit erheblichen Unannehmlichkeiten erfolgen könnten, oder wenn Sie ihm aus triftigen Gründen unzumutbar wären. In jedem Fall aber ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die auf der Verletzung eines Urheberrechts oder auf Ansprüchen Dritter basieren, übernehmen wir nicht.

11.4 Sollte der Auftraggeber eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden.

11.5 Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist – hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert – und wir eine vom Auftraggeber schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnten, ist der Auftraggeber zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

§12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein oder werden, so sind die üb­rigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

§13 Anzuwendendes Recht

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und uns ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.

§14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

14.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Ball-Checker e.U. in Österreich.

14.2 Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen uns und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für unseren Sitz in Österreich örtlich zuständige Ge­richt vereinbart.

Quelle: www.formblitz.at Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für eine Beratungsfirma nach österreichischem Recht Art.Nr. 36769